PR in eigener Sache – Das Arbeitszeugnis
Etwas vorausschauende Planung im Bezug auf die Selbstvermarktung ist im Arbeitsalltag zwar nicht unbedingt üblich, aber dringend anzuraten. Ein gutes Instrument dafür ist das Arbeitszeugnis. Man kann besonders gut im Internet recherchieren? Man ist entscheidungsstark und legt Mut zum Risiko an den Tag? Man kann Konflikte managen und ist gut im Verhandeln? Dann sollten diese Faktoren in der Beurteilung stehen, weil man damit für einen neuen Arbeitgeber zu einer wertvollen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter wird. Wichtig ist aber auch der Inhalt der Personalakte.
Auf eine Stellenausschreibung kommen bis zu 240 Antworten, bei einer solchen Fülle ist es klar, dass für die Lektüre der einzelnen Bewerbungsunterlagen nicht viel Zeit bleibt – angeblich sind es im Durchschnitt lediglich zwei Minuten, die auf die Durchsicht verwendet werden. Das ist auf jeden Fall zu kurz, um ein mehrseitiges Zeugnis genau zu lesen. Aber Personalverantwortliche mit Erfahrung bleiben an den so genannten „Highlights“ trotzdem hängen: Wurden zum Beispiel häufige Vertretungen gemeistert, auch in anderen Geschäftsbereichen und ohne sorgfältige Einarbeitung? Konnten Projekte des Vorgesetzten während einer plötzlichen Erkrankung allein weiter geführt werden? Wenn ja, dann muß das im Zeugnis erwähnt werden, denn das sind Pluspunkte, es zeigen sich daran Eigenverantwortung und kompetentes Handeln.
Damit diese Dinge nicht im Alltagsgeschehen unter gehen legt man sich, parallel zur Personalakte, eine Art berufliches Tagebuch an, dass alles das enthält, was man kann, was man dazu lernt und was man zusätzlich übertragen bekommt. Jedoch sollten keine Selbstverständlichkeiten darin stehen und so später vielleicht unbeabsichtigt in das Zeugnis gelangen, denn Dinge, die grundlegend zum Aufgabengebiet gehören (z.B. Telefondienste) und später extra erwähnt werden, mindern die Aussage des Zeugnisses = Aufträge korrekt abzuwickeln ist selbstverständlich, mit einem besonders schwierigen Kunden, um den alle anderen einen Bogen machen, hingegen zu einem erfolgreichen Abschluß zu kommen ist das „mehr“, das erwähnt werden sollte. Diese Dinge zu notieren ist sinnvoll, denn so geraten sie nicht aus dem Blick und man kann vor einem Zwischenzeugnis oder dem Ausscheiden wichtige Informationen an die Personalverantwortlichen über den gewünschten Inhalt des Zeugnisses geben. Arbeitszeugnisse liegen im Stellenwert zur Beurteilung einer Bewerbung hinter den fachlichen Qualifikationen auf Platz zwei!
Bei einem Zeugnis ist es wichtig, dass es nicht nur eine Aussage darüber trifft, was die betreffende Person gelernt hat, sondern auch darüber, was sie aus dem Job gemacht hat. Es wird heute erwartet, dass man „über den Tellerrand“ hinaus agiert, und das muss sich in der Beurteilung widerspiegeln. So wird denn auch in dem beruflichen Tagebuch notiert, was in den Mitarbeitergesprächen Gutes gesagt wurde. Und: Man schaut sich die Personalakte an und kontrolliert, ob auch dort alles Wichtige hinterlegt wurde. Dazu gehören Vermerke zur persönlichen Entwicklung, wie nachträglich erworbene Schul- oder Berufsabschlüsse, Fortbildungen, auch freiwillige und nicht von der Firma bezahlte, besondere soziale, persönliche und fachliche Fähigkeiten, also alles das, was über die typischen Merkmale der Position hinaus geht. An dieser Stelle werden beispielsweise herausragender Teamgeist, gut gemeisterte Vertretungen oder Kreativität bei Problemlösungen vermerkt.
Wenn es Zeit wird für das Arbeitszeugnis, lässt man sich rechtzeitig einen Termin beim Vorgesetzten geben. Dank der Notizen kann man seine Fähigkeiten und Kompetenzen in diesem Gespräch klar herausstellen. Untertreibung zahlt sich nicht aus! Die Beurteilung bildet den Grundstein für die weitere berufliche Entwicklung und diese Chance will genutzt sein. Es reicht nicht, wenn der Umgang mit schwierigen Kunden als „Kundenorientiertheit“ lapidar benannt wird, es muss auf das jeweilige Verhandlungsgeschick, auf die Empathie und die kommunikativen Kompetenzen eingegangen werden.
Ein besonderer Hinweis: Was nichts in der Personalakte zu suchen hat, sind unrichtige oder nicht nachweisbare Vorwürfe, unter anderem auch unbegründete Abmahnungen; Einträge, die sich erledigt haben, z.B. abgeschlossene Lohnpfändungen; Krankheiten (außer attestierten Berufskrankheiten), Mutmaßungen über den Gesundheitszustand; persönliche Probleme, Notizen zu Familienangehörigen oder Angaben über Homosexualität; Parteizugehörigkeit; Vergehen, die nur das Privatleben betreffen.