Arbeitszeugnisse sind die Visitenkarte in der Bewerbung
Ein qualifiziertes Dienstzeugnis steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu und eine Bewerbungsmappe ist nur dann vollständig, wenn alle Arbeitszeugnisse darin enthalten sind. Sollte ein Zeugnis (hoffentlich nur das der letzten Arbeitsstelle) noch fehlen, so muss das in der Bewerbung ordentlich begründet werden. Ein fehlendes Zeugnis ist ein KO-Kriterium.
In ein ordentliches Arbeitszeugnis gehören folgende Punkte unbedingt hinein und sie müssen solide formuliert sein:
- Die persönlichen Daten wie Name, Titel, Geburtsdatum und –Ort.
- Die Zeit und Dauer der Beschäftigung im Unternehmen.
- Die Berufsbezeichnung, der Werdegang im Unternehmen und die Beschreibung der Tätigkeitsbereiche, in der Reihenfolge von wichtig bis weniger wichtig.
- Die Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens.
- Der Grund des Ausscheidens/ der Kündigung.
- Die Schlussformel mit dem Austrittstermin, dem Dank für die geleistete Arbeit, dem Bedauern über das Ausscheiden, den Wünschen für die Zukunft, Ort, Datum und Unterschrift einer Führungskraft.
Je länger man im Arbeitsleben steht, umso mehr haben die Arbeitszeugnisse Vorrang vor den Schulzeugnissen, diese können der Übersichtlichkeit wegen nach ca. 10 bis 15 Jahren in den Bewerbungsunterlagen fehlen. Damit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellt werden kann, sollte man die Fakten, auf die es beim Fortkommen ankommt, an die Vorgesetzten weiter leiten. Schreibt man das Zeugnis selbst, so lässt man den Vorgesetzten Raum für die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens. Hier wird meist in verschlüsselter Form formuliert. Ein sehr gutes Zeugnis enthält die Formulierung: „den Erwartungen und Anforderungen in (aller)bester Weise entsprochen“ oder „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ und endet mit dem Bedauern über das Ausscheiden und „den besten Wünschen für die berufliche Zukunft“.
Arbeiten, die in Zukunft angestrebt werden, werden an erster Stelle und ausführlich genannt. Das Nennen von Selbstverständlichkeiten hingegen (Telefondienst etc.) wertet die Person ab, wichtige Aspekte des Sozial- und Arbeitsverhaltens sind dagegen positiv. Also müssen zum Beispiel Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Organisationsstärke, Flexibilität, Ergebnisorientierung und Teamfähigkeit genannt werden. Die Wahl der Schlussformel sagt noch einmal viel über die Anerkennung der Leistungen und den Hintergrund zur Lösung des Arbeitsverhältnisses aus. Deshalb sollte man das Zeugnis nach Erhalt von der ersten bis zur letzten Zeile aufmerksam durchlesen und auch bei dem leisesten Hauch von Zweifeln Rücksprache halten. Mit dem ausstellenden Unternehmen und gegebenenfalls auch Fachleuten von außen, denn mit der Qualität der Zeugnisse steht und fällt die berufliche Zukunft. Irritationen auf Seiten des Lesenden sind schlecht, sie bieten den Nährboden für Spekulationen über die Arbeitsqualität des Bewerbenden und ruck-zuck werden die Bewerbenden mit eindeutigen Aussagen vorgezogen. Man hat einen Anspruch auf ein ordentliches, fehlerfreies und mit dem PC geschriebenes Zeugnis, die korrekte äußere Gestaltung ist ein Indiz für die Wertschätzung der Betroffenen.
Ein besonderer Hinweis: Wird das Zeugnis selbst formuliert, so soll es im Verhältnis zu den vorhergehenden Beurteilungen nicht übertrieben positiv ausfallen. Es könnte sonst als „Wegloben“ ausgelegt werden.