Wie sieht eine Bewerbungsmappe aus? – Teil 2
In der letzten Folge wurden die unumgänglichen Inhalte einer Bewerbungsmappe beschrieben. Anschreiben, Lebenslauf, Foto, (Arbeits-) Zeugnisse und unter Umständen die Arbeitsproben werden in einer Mappe abgeheftet. In aller Regel wird diese Mappe auf dem Postweg versandt, eine Ausnahme davon wird – in eingeschränktem Umfang und nach erfolgter telefonischer Absprache – im Handwerk gemacht. In diesem Arbeitsbereich ist es durchaus noch üblich, dass die Bewerbungsunterlagen persönlich abgegeben werden.
In manchen Ratgebern wird empfohlen, den Bewerbungsunterlagen die so genannte „Seite drei“ hinzuzufügen. Damit bezeichnet man ein Persönlichkeitsprofil, das in einer standardisierten oder auch ausformulierten Form wichtige, für diese Stelle relevante Aspekte der eigenen Fachlichkeit, Kompetenz, Erfahrung und der beruflich verwertbaren Eigenschaften (Schlüsselqualifikationen) aufführt. Dazu schreibt man tunlichst von Erfolgen, die man bisher im Erwerbsleben hatte, und zwar so, dass man bei deren Auswahl den Nutzen des zukünftigen Arbeitgebers im Auge hat, sich in dessen Position versetzt und überlegt, welchen Vorteil dieser aus der Zusammenarbeit mit der eigenen Person ziehen kann. Kurz gesagt, man macht den Arbeitgeber auf sich aufmerksam, indem man sein Interesse weckt.
Sind nun alle Unterlagen erstellt, so lässt man sie nochmals von Außenstehenden Korrektur lesen. Dabei geht es natürlich um die Rechtschreibung, die absolut korrekt sein muss, auch in den Zeiten der neuen Rechtschreibung. Aber es geht auch um den Stil und die Lesbarkeit und da hat man bei den eigenen Produkten oft einen blinden Fleck. So kann es zum Beispiel in den Augen des Lesenden schwierig sein, einer so genannten „Bleiwüste“, das ist ein mit zuviel Text bedrucktes Blatt Papier, gegenüber zu stehen. Während man selbst meint, unbedingt so viel Platz zu benötigen, um das Wesentliche sagen zu können. Auch hier ist wieder weniger mehr, denn den Personalverantwortlichen steht häufig nicht mehr als zwei bis drei Minuten beim Durchsehen einer Bewerbung zur Verfügung. Also gehört nur das Zentrale hinein, das geeignet ist, beim Gegenüber Interesse zu wecken. Und was zentral ist, das können manchmal andere besser erkennen.
Wenn die Unterlagen dann schließlich aufgegeben wurden, beginnt das Warten. Die meisten Unternehmen versenden nach Eingang der Bewerbungsmappe eine Eingangsbestätigung und informieren darin über den Stand des Verfahrens. Wenn dieser Brief nicht kommt, dann kann man ruhig im Unternehmen anrufen und sich erkundigen, ob die Unterlagen eingegangen sind. Auch im Falle einer langen Verfahrenszeit ist ein solcher Anruf durchaus üblich – signalisiert er doch das Interesse an der Stelle.
Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass Unternehmen sich aus den Bewerbungsunterlagen einen eigenen Bewerberpool anlegen. Die Person, die die Stelle erhält, ist unter Umständen nicht die einzige, an der das Unternehmen interessiert ist, und so werden die Unterlagen der an zweiter und dritter Stelle im Rennen um die Einstellung platzierten Bewerbungen für einen späteren Zeitpunkt und eine andere Stelle aufbewahrt. Die Firmen informieren die Interessenten darüber. Das Verfahren ist zwar auf der einen Seite zu begrüßen, auf der anderen Seite kann das Warteverhalten, das dadurch ausgelöst wird, aber zermürbend binden. Um dem zu begegnen ist es gut, wenn man handelt: man kann das Unternehmen von Zeit zu Zeit erinnern, indem man z.B. Änderungen im Lebenslauf, wie eine neue Anschrift oder neu erworbene Weiterbildungen angibt. Auch Informationen über eine Veränderung der Situation, wie eine anstehende Entscheidung für eine andere Stelle sollen weiter gegeben werden.
Ein besonderer Hinweis: Die Angaben, die im Lebenslauf gemacht werden, müssen unbedingt der Wahrheit entsprechen. Es versteht sich von selbst, dass Flecken, lose Blätter und Eselsohren nichts in der Bewerbung zu suchen haben.